"Nicht nur der immer geringer werdende Stellenwert des Naturschutzes in unserem Land, auch der meiner Meinung
nach sorglose und kurzsichtige Umgang mit den wertvollen letzten Reserven unserer Landschaft und unseres Bodens
lassen sich mit meinem Gewissen und meiner Überzeugung als Biologe nicht länger in Einklang bringen. Die
verheerende Kurzsichtigkeit und Einengung des Zeithorizontes auf wenige Jahre durch Vertreter der Politik
und Wirtschaft haben zur weit fortgeschrittenen Verödung vieler Landschaften - vom Urland zum Unland - geführt und
den sich dagegenstemmenden Naturschützern das Image der Verhinderer eingebracht, ohne dass seitens der Politik die
Dinge ins rechte Lot gebracht wurden."
Mit diesen Worten trat der Vorsitzende des Tiroler Naturschutzbeirates, Univ. Doz. Dr. G. Gärtner am 11.3.98 anlässlich
des posititven naturschutzrechtlichen Bescheides zur Erschließung der Wilden Krimml von seinem Amt zurück. Die Zerstörung
dieser bis dahin unberührten Naturlandschaft im hinteren Teil des Tiroler Zillertales war ein besonders tragisches
Beispiel für die geringe Wertschätzung der Natur seitens der politischen EntscheidungsträgerInnen. Es handelte sich
dabei um einen in sich geschlossenen, ca. 500 ha großen Geländekessel, geprägt durch eine Vielzahl von Feuchtgebieten
und frei mäandrierenden Bächen, durch einen außergewöhnlichen Abwechslungsreichtum an intakten Pflanzengesellschaften
und ein atemberaubendes Landschaftsbild. Die Wilde Krimml stellte in dem, mit über 150 Aufstiegshilfen bereits massiv
erschlossenen Zillertal, den letzten verbliebenen repräsentativen Freiraum im Bereich der Kitzbüheler Alpen dar.
Die Entscheidung zur schitouristischen Erschließung einer der letzten unberührten alpinen Schönheiten "war in einem
Rechtsstaat zu akzeptieren, auch wenn sie naturschutzpolitisch falsch, rechtlich unhaltbar und demokratiepolitisch höchst
fragwürdig war" (Univ. Prof. Dr. K. Weber1). Die zu geringe Pistenbreite bzw. die mangelnde Attraktivität einzelner
Pistenabschnitte aus Sicht des Sportsachverständigen, die Aussage der Abt. 1c - überörtliche Raumordnung - , dass sie
nicht imstande sei, eine Quantifizierung der unterschiedlichen Zu- und Abnahmen des Verkehrs durchzuführen und eine
vernichtende naturschutzfachliche Begutachtung mündeten, nicht nachvollziehbar, in einer positiven Bewertung durch den
Naturschutzlandesrat. Landeshauptmann Wendelin Weingartner versicherte bereits im Vorfeld, "keine Politik gegen Seilbahn-
und Tourismuswirtschaft zu betreiben, solange er Landeshauptmann sei" (6.12.98 Tirol-Krone). "Im Zweifel für die Wirtschaft"2
(Wirtschaftslandesrat F. Eberle) lautet das Motto der Tiroler Politik.
Offensichtlich hat diese Einstellung auch zu einem Naturschutzgesetz geführt, das dem Landesumweltanwalt kein
Beschwerderecht gegen die Inhalte derartiger Bescheide der Landesregierung beim Verwaltungsgerichtshof einräumt. Dieser
kontrollfreie Raum wird seitens der Politik jedoch mit einem rechtsfreien Raum verwechselt. "Das Recht wird nicht mehr
als Basis und Schranke der Politik verstanden, sondern als lästiges Übel, das man umgeht, wo es möglich ist, ohne mit
der Staatsanwaltschaft in Konflikt zu gelangen. Dass ein solches Verhalten verheerende Auswirkungen auf die
Vorbildfunktion politischen EntscheidungsträgerInnen und die Rechtsakzeptanz der Bevölkerung hat, ist eine betrübliche
rechtsstaatliche Erfahrung." (Univ. Prof. Dr. K. Weber)3.
Das Ja zur Erschließung hatte zudem weitreichende Konsequenzen in ökolog. Hinsicht. Neben der massiven und irreversiblen
Beeinträchtigung des Ökosystems Wilde Krimml ist es vor allem die Vorbildwirkung, die eine Entscheidung gegen weitere
Erschließungsprojekte nahezu unmöglich macht. Konnte bei dieser eindeutigen Sachlage, bei der eine Projektverwirklichung
ausgeschlossen schien, ein positiver Bescheid ergehen, so wird es in Zukunft schwierig sein, Argumente zu finden, die
die Ablehnung irgendeines Erschließungsvorhabens aus politischer Sicht rechtfertigen würden.
Man denke nur an die geplante Schierschließung über den Pirchkogel auf die Feldringer Böden, die das Aus für das
Biosphärenreservat am Gossenköllesee mit sich brächte. Weder der Vertrag der UNESCO mit dem Land Tirol, noch die
Forschung, die sich seit vielen Jahren mit der Untersuchung der Auswirkungen globaler Veränderungen auf dieses besonders
sensible Hochgebirgsökosystem beschäftigt und auf Langzeitbeobachtungen aufbaut, scheinen als Argumente zu zählen.
Werte, die nicht in der Sprache der Ökonomie fassbar sind, haben - wie viele andere Beispiele ebenfalls bestätigen - hier
zu Lande wenig Gewicht. Nach Dr. A. Hütter (Seminarband zur Interessensabwägung, LUA 1998) liegt die Ursache dafür vor
allem in der funktionalen Differenzierung der modernen Gesellschaft. Das Ganze besteht aus einer Vielzahl unterschiedlich
spezialisierter Teile (Wirtschaft, Politik, Recht, Ökologie...) die über jeweils spezifische Werte, Normen, Denkhaltungen,
Erfolgskriterien, Handlungslogiken... verfügen und jeweils spezifische Ziele verfolgen. "Dabei besteht das Problem, daß im
unkoordinierten Zustand jedes der Teilsysteme nach seinen beschränkten Rationalitätskriterien Wissen, Ideologien,
Entscheidungen, Gesetze.... produziert." Eine rationale Entscheidungsfindung im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie
ist daher wegen des Fehlens objektiver Wertmaßstäbe unmöglich. Da ökolog. Belange im Gegensatz zu ökonomischen meist nicht
quantifizierbar und nicht monetär bewertbar sind, fällt die Interessensabwägung, die der Politik einen enormen Spielraum
einräumt, meistens zugunsten der Wirtschaft aus. Argumente, die nicht auf konkreten Angaben über die Zahl von Arbeitsplätzen
oder wahrscheinlichen Umsatzsteigerungen beruhen, entziehen sich nur allzu oft dem Verständnis der EntscheidungsträgerInnen.
Dies dokumentierte unter anderem der Handelskammerpräsident H. Jäger, der meinte "die Nutzung der Landschaft als
Naturverbrauch hinzustellen, wäre blinder Klassenkampf gegen die Wirtschaft" (Tirol Kurier 14.11.98). Auf dieser Grundlage
ist es bisher nicht gelungen, die tief verwurzelten, aber heutzutage nicht mehr tragbaren Denkstrukturen aufzubrechen.
Die Politik hat sich als unfähig erwiesen, neue, den Entwicklungen angepasste Maßstäbe anzuerkennen und einen Ausgleich zu
schaffen. Beispielsweise wurde das, für den Zeitraum von 1981 bis 1991 von der Landesregierung selbst verordnete, "Regionale
Entwicklungsprogramm für das vordere und hintere Zillertal", das der Ausweitung der schitourist. Transportkapazität
Grenzen setzen und die Errichtung von 20 Schutzgebieten gewährleisten sollte, nicht eingehalten. Noch vor Ablauf der
Frist war eine Überschreitung der festgesetzten Kapazitätsgrenzen der Aufstiegshilfen um mehr als 40% gegeben. Von den 20
der vorgeschlagenen Schutzgebiete (inkl. Wilde Krimml/Märzengrund) wurden dagegen nur 2 verwirklicht. Ebenso verwerflich
war die politische Durchsetzung des Golfplatzes Mieming. Da die Kriterien des Golfplatzkonzeptes der Landesregierung -
z.B. eine überwiegende Zustimmung der Bevölkerung - als Voraussetzung für die Genehmigung nicht eingehalten werden konnten,
wurde das Konzept einfach aufgehoben. Dieselbe Willkür beherrscht auch das Thema des Transitverkehrs durch Tirol. Nachdem
sogar die Europäische Union den Transitvertrag gebrochen hat und keinerlei Anstalten macht, der besonderen Sensibilität des
Alpenraumes Rechnung zu tragen, meint Landeshauptmann W. Weingartner, Frächter, die ohne Ökopunkte durch Tirol fahren, nicht
strafen zu können (wollen).
Mit jeder derartigen umweltpolitischen Entscheidung werden Umweltgüter implizit bewertet. PolitikerInnen bestimmen durch
die von ihnen ergriffenen und nicht ergriffenen umweltpolitischen Maßnahmen de facto den Wert der Umwelt. Wenn sie selbst
diesen nicht erkennen können, bleibt meiner Meinung nach nur eine Möglichkeit: endlich aus der weitverbreiteten
Demokratieverdrossenheit auszubrechen und die Politik - spätestens bei der nächsten Wahl - in ihre Schranken zu weisen.