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Resolution der IKO des Institutes für Politikwissenschaft

Die "Untugend, sich ständig prophylaktisch vor Studiengebühren zu fürchten" , ist jetzt vorbei. Laut dem Beschluß des Ministerrates der Republik Österreich vom 19. September 2000 sollen mit Beginn des Wintersemesters 2001/2002 semestrale Studiengebühren in Höhe von 5.000 Schilling eingeführt werden. Eine derartige Mehrbelastung richtet sich gegen alle Studierenden unabhängig von ihrer sozialen Lage.

Die Studentische Kurie wendet sich mit folgender Resolution an das Kollegium der Institutskonferenz des Institutes für Politikwissenschaft der Universität Innsbruck, und bittet, nachstehende Punkte mit zu beschließen. Die Formulierungen sollten so getroffen sein, daß sie von allen Mitgliedern der Konferenz getragen werden können.

1) Die geplanten Studiengebühren sind zur Deckung der oftmals zitierten Budgetlöcher ein denkbar inadäquates Mittel. Die prognostizierten Mehreinnahmen von rund 2. Mrd. Schilling werden sich de facto auf nicht mehr als 900 Millionen belaufen. Aus der propagierten Sparnotwendigkeit können Studiengebühren demnach nicht argumentiert werden.

2) Es ist mit einem starken Rückgang der Zahl ausländischer StudentInnen zu rechnen. Derzeit stammen in Österreich etwa 9.000 von rund 25.000 Auslandsstudenten aus Nicht-EWR-Staaten . Abgesehen davon, daß jenen StudentInnen bereits jetzt sehr häufig die Erlaubnis zu arbeiten verweigert wird, wären sie von Studiengebühren in genannter Höhe besonders betroffen. Diese Studierenden hätten ca. 10.000 Schilling für ihr Studium zu berappen, das bereits jetzt 4.000 Schilling eingehoben werden.

3) Mit Studiengebühren wird der Anschein erweckt, man könne sich Bildung kaufen. Eine derartiger Bewertungsvorgang würde den Warencharakter des Bildungszuganges respektive der Bildung nicht nur ausdrücken, sondern noch unterstreichen. Dies kann nicht hingenommen werden. Bildung ist kein Produkt, sie ist ein Bürgerrecht.

4) Sollten Studiengebühren eingehoben werden, ohne daß prozentual der größte Gebührenanteil an der Stammuniversität beziehungsweise sogar dem Stamminstitut zur Sicherung eines qualitativ hochstehenden Lehrangebots verbleibt, kann dies nicht akzeptiert werden. Im Vorhaben der Regierung ist ein solcher Verbleib mit keinem Wort erwähnt. Die Studiengebühren sind gedacht als Beitrag zum Budget und dienen nicht der qualitativen Verbesserung unserer Universitäten.

5) Es ist zu erwarten, daß - sollten Studiengebühren eingeführt werden - StudentInnen vermehrt gezwungen wären, Teilzeitarbeiten zu verrichten. Dies hätte zwei bedenkliche Nebeneffekte.
1. Eine erhebliche Mehrbelastung des Arbeitsmarktes.
2. Eine Verlängerung der Studiendauer, da ein großes Quantum an Studienzeit verlorenginge, insofern StudentInnen damit beschäftigt wären, den erhöhten Geldmittelbedarf auszugleichen.

6) SeniorstudentInnen und berufstätige StudentInnen, sowie alleinerziehende Mütter, deren durchschnittliche Studiendauer per se länger ist, wären von den Maßnahmen der Regierung besonders hart betroffen.

Die Institutskonferenz kommt zum Schluss, dass die von Regierungsseite vorgeschlagenen Maßnahmen unbedacht, keineswegs - wie oftmals behauptet - sozial ausgeglichen oder wirtschaftlich notwendig sind. Studiengebühren sind momentan weder gesellschafts- noch sozialpolitisch zu rechtfertigen.

Anmerkungen

1 Bundesministerin Gehrer zitiert in: UNITAT, Nr. 2, Wien, September 2000.
2 De facto betrifft diese Regelung lediglich Studenten aus Japan den USA, Rußland, Rumänien und Südafrika. Befreit sind alle EWR-Bürger, Studierende aus Entwicklungsländern, Konventionsflüchtlinge und Stipendiaten österreichischer Gebietskörperschaften.